Labor

Umweltdokumentation

Abteilung für Dokumentationsvorbereitung

Unsere Fachleute in der Abteilung Dokumentationserstellung befassen sich mit der kompletten Erstellung der Umweltdokumentation im Bereich des Umweltschutzes, beginnend mit Analysen und Gutachten in der Phase der Investitionsplanung, über den gesamten Investitionsprozess, einschließlich insbesondere der Erstellung des Projektinformationsblatts (KIP) und des Umweltverträglichkeitsberichts (ROŚ) zur Erlangung der Entscheidung über die Umweltbedingungen (DUŚ), die Analyse nach der Ausführung und schließlich die Einholung der erforderlichen Umweltgenehmigungen: Integrierte Genehmigung, Genehmigung für die Einleitung von Gasen und Stäuben in die Luft, Genehmigung für die Abfallproduktion, Genehmigung für Wasser, Genehmigung für Treibhausgasemissionen. Im Rahmen eines ständigen Dienstes oder auf der Grundlage von Einzelaufträgen arbeiten die Spezialisten der Abteilung für Dokumentationserstellung der Otto Engineering Polska Sp. z o.o. zuverlässig und termingerecht an den übertragenen Aufgaben im Bereich Berichterstattung.

Die Tätigkeiten von Anlagen, die zu einer Belastung der Umwelt führen, sind mit einer Reihe von Berichtspflichten für die Betreiber der Anlagen verbunden, darunter:

  • Erhebung von Gebühren für die wirtschaftliche Nutzung der Umwelt (sog. Sammelliste mit Informationen über den Umfang der Umweltnutzung und die Höhe der fälligen Gebühren),
  • Bericht über den Ausstoß von Treibhausgasen und anderen in die Luft abgegebenen Stoffen (sog. KOBiZE-Bericht),
  • Bericht an die Berichtsdatenbank (BDS) über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS) und fluorierte Treibhausgase (FGC),
  • Jahresbericht über das Abfallaufkommen und die Abfallbewirtschaftung für das Vorjahr mithilfe des Berichtsmoduls im BDO-System
  • Berichterstattung über das PRTR-System (European Pollutant Release and Transfer Register),
  • Bericht über die Einhaltung der Emissionsnormen – VOC-Bilanz (flüchtige Emissionen s2, s3, s4, s5).

Umweltrechtliche Genehmigungen

  • Integrierte Genehmigung

Die Verpflichtung zur Einholung einer integrierten Genehmigung gilt für Betreiber von Anlagen, deren Betrieb aufgrund der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten zu einer erheblichen Verschmutzung einzelner natürlicher Elemente oder der Umwelt insgesamt führen kann. Die Arten von Anlagen, die der Pflicht unterliegen, eine integrierte Genehmigung zu erhalten, sind in der Verordnung des Umweltministers vom 27. August 2014 über die Arten von Anlagen, die eine erhebliche Verschmutzung einzelner natürlicher Elemente oder der Umwelt insgesamt verursachen können (Gesetzbuch 2014 Nr 1169). Spezialisten der Dokumentationsvorbereitungsabteilung bei Otto Engineering Polska Sp. z o.o. die die Umweltdokumentation erstellen, bereiten für Sie einen vollständigen Antrag auf Erteilung oder Änderung einer bereits erteilten integrierten Genehmigung vor. Darüber hinaus helfen Ihnen die Spezialisten der Dokumentationsvorbereitungsabteilung von Otto Engineering Polska Sp. z o.o. als Verfasser des Antrags in der oft schwierigen Phase, den Antrag mit der für die Erteilung der integrierten Genehmigung zuständigen Behörde abzustimmen, bei Bedarf unverzüglich sachliche Erläuterungen zu geben oder Sie bei der Inspektion Ihrer Anlage durch die zuständigen Umweltbehörden inhaltlich zu unterstützen.

  • Genehmigung zur Freisetzung von Gasen und Staub in die Luft

Der Betrieb einer Anlage, bei der Gase oder Stäube in die Luft freigesetzt werden, ist mit bestimmten Ausnahmen nach Einholung einer Genehmigung, die auf Antrag des Betreibers der Anlage erteilt wird, zulässig. Spezialisten der Abteilung für die Erstellung von Umweltdokumentationen bei Otto Engineering Polska Sp. z o.o. bereiten für Sie einen vollständigen Antrag auf eine Genehmigung zur Freisetzung von Gasen und Stäuben in die Luft und im Falle einer bereits erteilten Genehmigung einen entsprechenden Antrag auf Änderung vor.

  • Genehmigung zur Abfallerzeugung

Eine Genehmigung zur Abfallerzeugung ist für einen Abfallerzeuger erforderlich, der im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage gefährliche Abfälle in einer Menge von mehr als 1 Tonne/Jahr oder ungefährliche Abfälle in einer Menge von mehr als 5000 Tonnen/Jahr erzeugt. Eine Abfallgenehmigung kann auch auf Antrag der Partei ausgestellt werden, die das Eigentum an der Anlage oder einem bestimmten Teil davon erwerben möchte, sowie auf Antrag desjenigen, der den Bau einer neuen Anlage plant. Spezialisten der Dokumentationsvorbereitungsabteilung bei Otto Engineering Polska Sp. z o.o. bereiten für Sie einen vollständigen Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugungsgenehmigung und im Falle einer bereits erteilten Genehmigung einen entsprechenden Antrag auf deren Änderung vor. Integraler Bestandteil des Antrags auf Erteilung einer Abfallerzeugungsgenehmigung ist ein Brandschutzgutachten, das den Anforderungen des Art. 42 Abs. 4b Punkt 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 über Abfälle erfüllt. Hierbei handelt es sich um eine Umweltdokumentation, die die Brandschutzbedingungen einer Anlage, eines Gebäudes oder eines Teils davon oder eines anderen Ortes, an dem Abfälle gelagert werden, festlegt. Brandschutzgutachten dürfen nur von autorisierten Personen erstellt werden, was im Abfallgesetz klar definiert ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit vielen Gutachtern und Spezialisten im Bereich Brandschutz helfen wir Ihnen, den geeigneten Gutachter vor Ort zu finden, der eine solche Umweltdokumentation für Sie erstellt und führen alle erforderlichen Vereinbarungen mit dem örtlichen Kommandanten der Staatsfeuerwehr durch.

  • Wassergenehmigung

Eine Wassergenehmigung ist vor allem für bestimmte Wassernutzungen erforderlich, aber unter anderem auch für: Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wasserregulierung, Bau von Wasseranlagen, landwirtschaftlicher Abwassernutzung (soweit sie nicht unter die normale Wassernutzung fällt). Insbesondere ist hervorzuheben, dass für die Einleitung von Abwässern, die für die Gewässer besonders schädliche Stoffe enthalten, in Abwasseranlagen eine solche Genehmigung erforderlich ist. Um eine Wassergenehmigung zu erhalten, ist ein wasserrechtliches Gutachten erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein Spezialgutachten, das häufig umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Hydrologie erfordert. Spezialisten der Dokumentationsvorbereitungsabteilung bei Otto Engineering Polska Sp. z o.o. erstellen für Sie ein wasserrechtliches Gutachten, das für eine bestimmte Art der Wassernutzung geeignet ist. Wenn spezielle Analysen oder hydrologisches Fachwissen erforderlich sind, profitieren sie von den Fachkenntnissen der Hudrologen, die mit Otto Engineering Polska Sp. z o.o. zusammenarbeiten.

  • Genehmigung zur Treibhausgasemission

Für den Betrieb einer Anlage, die unter das System für den Handel mit Treibhausgasemissionen fällt, ist eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erforderlich. Die Arten von Anlagen, für die eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erforderlich ist, sind im Anhang des Gesetzes vom 12. Juni 2015 über das System für den Handel mit Treibhausgasemissionen aufgeführt. Eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen wird auf Antrag des Betreibers durch eine Verwaltungsentscheidung erteilt; auf Antrag des Betreibers können die Emissionen einer oder mehrerer Anlagen an einem Standort unter die Genehmigung fallen. Spezialisten der Dokumentationsvorbereitungsabteilung bei Otto Engineering Polska Sp. z o.o. bereiten für Sie einen vollständigen Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Treibhausgasemissionsgenehmigung vor, der alle erforderlichen Anhänge enthält, wie zum Beispiel:

  • Überwachungsplan
  • Überwachungsmethodologieplan
  • Bewertung des inhärenten Risikos und des Risikos eines Versagens interner Kontrollsysteme
  • Ein Dokument, das die Unsicherheitsbewertung von Messsystemen spezifiziert, die zur Bestimmung von Aktivitätsdaten verwendet werden
  • Ein Dokument, das die technische Unmöglichkeit oder die Kostenunangemessenheit der Verwendung eines geringeren Präzisionsgrads als erforderlich begründet

Im Hinblick auf den Betrieb der Anlage, die unter das EU-ETS-System fällt, entwickelten Spezialisten der Abteilung für Dokumentationsvorbereitung von Otto Engineering Polska Sp. z o.o. für Sie alle erforderlichen schriftlichen Verfahren zur Überwachung, Berichterstattung über das Personalmanagement, Kontrollaktivitäten, Unsicherheitsbewertungen, Risikobewertung, Datenfluss, interne Überprüfungen und Datenvalidierung, Probenahme, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, Kontrolle ausgelagerter Prozesse, Dokumentenüberwachung und Aufzeichnungen, usw. Die Erfahrung unserer Fachleute praktisch seit den Anfängen des EU-ETS-Systems, ihr umfangreiches Wissen, das durch zahlreiche Schulungen in diesem Bereich untermauert wird, und ihre langjährige Erfahrung bei der Erstellung der genannten Unterlagen für Anlagen aus verschiedenen Sektoren garantieren, dass die Umweltdokumentation für Sie auf zuverlässige, professionelle und sachliche Weise erstellt wird.

  • Meldung des Anlagenbetriebs

Gemäß den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes ist grundsätzlich jede Anlage (einschließlich Geräte), deren Emission zwar nicht genehmigungspflichtig ist, die aber dennoch negative Auswirkungen auf die Umwelt haben kann, bei der Umweltschutzbehörde anzeigepflichtig (mit Ausnahme der in § 2(4)(1) bis (11) der Verordnung des Umweltministers vom 2. Juli 2010 über die Arten von Anlagen, deren Betrieb anmeldepflichtig ist (Gesetzbuch 2019.1510).

Analysen und Expertisen

  • Analyse der Ausbreitung von Stoffen in der Luft
  • Geruchsanalyse

Verfahren und Pläne

  • Geruchsmanagementplan
  • Überwachungsplan
  • Überwachungsmethodologieplan
  • Lärmmanagementplan

Investitionen

  • Entscheidung über Umgebungsbedingungen
  • Projektinformationskarte
  • Umweltverträglichkeitsbericht

Berichterstattung

  • Gebühren für die Nutzung der Umwelt
  • KOBiZE-Bericht
  • PRTR-Bericht
  • VOC-Bilanz – Überprüfung der Einhaltung von Emissionsnormen

Wenn Sie weitere Informationen zu unserem Angebot benötigen oder an einer Zusammenarbeit interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte unter: rzeszow@ottoindustries.com.pl oder über das Kontaktformular auf der Internetseite unter Kontakt.

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Bezirksgericht in Rzeszów,
XII Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters

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