Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT)
Im Sinne des Umweltschutzgesetzes bezeichnet der Begriff BAT-Referenzdokument ein Dokument, das durch Beschluss der Europäischen Kommission in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Industrieemissionen angenommen wurde. BAT-Schlussfolgerungen werden für bestimmte Arten von Tätigkeiten erstellt und beschreiben für diese Tätigkeiten unter anderem die verwendeten Techniken, ihre Beschreibung und Bewertung der Eignung und der Menge der Emissionen in Luft und Wasser sowie den Umfang, die Methodik und die Häufigkeit der Überwachung.
Die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT) dienen in erster Linie als Bezugspunkt bei der Festlegung von Genehmigungsbedingungen für Anlagen, die in den Anwendungsbereich von Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fallen. Zuständige Behörden, die integrierte Genehmigungen erteilen, sollten die zulässigen Emissionswerte so festlegen, dass unter normalen Betriebsbedingungen die mit den besten verfügbaren Techniken verbundenen Emissionswerte nicht überschritten werden.
Anforderungen für die Entwicklung und Umsetzung eines Geruchs-/Geruchsmanagementplans sind in den Durchführungsbeschlüssen (EU) der Kommission enthalten, in denen Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT) in Bezug auf Folgendes festgelegt werden:
- ABFALLBEHANDLUNG (BAT 1 – Geruchsmanagementplan)
EXEKUTIVBESCHLUSS (EU) 2018/1147 DER KOMMISSION vom 10. August 2018 Erstellung von Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT) für die Abfallbehandlung gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
- GEMEINSAME ABWASSER-/ABGASBEHANDLUNGS- UND MANAGEMENTSYSTEME IM CHEMIESEKTOR (BAT 1 – GERUCHSMANAGEMENTPLAN)
EXEKUTIVBESCHLUSS (EU) 2016/902 DER KOMMISSION vom 30. Mai 2016 Erstellung von Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT) für gemeinsame Systeme zur Behandlung und Bewirtschaftung von Abwasser/Abgasen im Chemiesektor gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
- INTENSIVE GEFLÜGEL- UND SCHWEINEHALTUNG (BAT 1 – Geruchsmanagementplan)
EXEKUTIVBESCHLUSS (EU) 2017/302 DER KOMMISSION vom 15. August 2017 Erstellung von Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT) für die Intensivhaltung von Geflügel oder Schweinen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
- LEBENSMITTEL-, GETRÄNKE- UND MILCHINDUSTRIE (BAT 1 – Geruchsmanagementplan)
EXEKUTIVBESCHLUSS (EU) 2019/2031 DER KOMMISSION vom 12. August 2019 Erstellung von Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT) für die Lebensmittel-, Getränke- und Milchindustrie gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
- OBERFLÄCHENBEHANDLUNG MIT ORGANISCHEN LÖSUNGSMITTELN, EINSCHLIESSLICH DER KONSERVIERUNG VON HOLZ UND HOLZPRODUKTEN MIT CHEMISCHEN PRODUKTEN (BAT 1 – Geruchsmanagementplan)
EXEKUTIVBESCHLUSS (EU) 2020/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2020 Erstellung von Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf Oberflächenbehandlungen mit organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Behandlung von Holz und Holzprodukten mit chemischen Produkten.
- PRODUKTION VON HOLZWERKSTOFFPLATTEN (BAT 1 – Geruchsmanagementplan)
EXEKUTIVBESCHLUSS (EU) 2015/2119 DER KOMMISSION vom 20. November 2015 Erstellung von Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT) für die Produktion von Holzwerkstoffplatten gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
- GROSSE VERBRENNUNGSPROJEKTE (BAT 1 – Geruchsmanagementplan)
EXEKUTIVBESCHLUSS (EU) 2021/2326 DER KOMMISSION vom 30. November 2021 Erstellung von Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT) für große Verbrennungsprojekte gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
- ABFALLVERBRENNUNG (BAT 1 – Geruchsmanagementplan)
EXEKUTIVBESCHLUSS (EU) 2019/2010 DER KOMMISSION vom 12. November 2019 Erstellung von Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verbrennung von Abfällen.
Wenn Sie weitere Informationen zu unserem Angebot benötigen oder an einer Zusammenarbeit interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte unter: rzeszow@ottoindustries.com.pl oder über das Kontaktformular auf der Internetseite unter Kontakt.